Finanz- und Versicherungs-Lexikon

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Mietsachschäden

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung besteht ein genereller Ausschluss von Schäden an gemieteten Sachen. Hingegen sind in fast jeder Privathaftpflichtpolice Beschädigungen an Gebäudeteilen von Mietwohnungen eingeschlossen.

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